Am besten ist es immer, wenn man das Ehrengericht nicht braucht. Dann läuft nämlich alles "glatt".
Das Ehrengericht besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie drei von der Mitgliederversammlung gewählten Schützenmitgliedern. Dieses sind zur Zeit Günter Henke (Vorsitzender) und Fritz Riebesehl.
Idealerweise verfügen die Mitglieder des Ehrengerichts über langjährige Erfahrung im Schützenverein, was durch die derzeitige Besetzung optimal gegeben ist.
Das Ehrengericht kommt auf Antrag bei schlimmen Verfehlungen eines Mitgliedes zusammen. Dieses können zum Beispiel die Verunglimpfung des Vereines in der Öffentlichkeit oder die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages sein.
Das Ehrengericht entscheidet, ob und in welcher Form eine Bestrafung erfolgt. Die schlimmste Form der Bestrafung stellt der Ausschluss aus dem Verein dar.
Dieses war bisher glücklicherweise noch nie von Nöten.